Brautkleiderverleih Nicole K.
Diese Internetseite soll nur als Informationsseite dienen.
Wenn Sie Interesse an einem Kleid haben, können Sie bei mir einen
Termin zur persönlichen Anprobe vereinbaren.

  §1 Alle Kleider werden nur zum Verleih angeboten, bleiben Eigentum
       des Verleihers und dürfen durch den Mieter nicht veräußert,
       verpfändet oder weiterverliehen werden. Der Leihgegenstand
       darf nicht in seiner Form verändert werden.

  §2  Kommt ein Leihvertrag zustande, ist eine Anzahlung von 75 €
        zu leisten. Die Anzahlung verfällt, wenn der Leihgegenstand nicht
        zum vereinbartem Termin abgeholt wird, da er speziell für Sie reserviert
        worden ist. Die Anzahlung wird somit als Ausfallentschädigung
        berechnet. Das Kleid kann 3 Tage vor dem Hochzeitstermin abgeholt,
        und muß spätestens 7 Tage nach der Heirat zurückgebracht werden.
        Bei Nichteinhalten des Abgabetermins wird pro Tag eine
        Überziehungsgebühr von 10 € berechnet.

  §3  Bei Abholung des Leihgegenstandes muss der Leihpreis entrichtet
        und eine Kaution von 350 €  hinterlegt werden.
        Jeder Leihgegenstand wird im sauberen Zustand verliehen und muß
        gereinigt zurückgebracht werden bzw. kann bei schriftlicher Vereinbarung
        auch der Brautkleiderverleih Nicole K. die Reinigung übernehmen.
        Für eventuelle Beschädigungen die während der Dauer des Leihvertrages
        entstehen muß der Mieter aufkommen, auch wenn diese nicht vom
        Mieter verschuldet wurden. Der Schadensbetrag kann von der
        hinterlegten Kaution in Abzug gebracht werden.
       
  §4  Der Verleiher hält sich vor jederzeit entscheiden zu können ob
        ein Verleihvertrag zustande kommt oder nicht. Er kann den Vertrag
        auch jederzeit kündigen.
        Alle Absprachen sind nur schriftlich gültig.
       
        Der Gerichtsstand ist Berlin.